Herabsetzung des Schulgeldes

Der Vorstand des Schulvereines ist sich bewusst, dass das monatliche Schulgeld eine Belastung für praktisch jedes Familienbudget darstellt. Wir verantworten diese Mehrbelastung gegenüber Regelschulen mit der Tatsache, dass wir ein deutlich besseres Angebot für die Bildung und Betreuung Ihrer Kinder bieten, und damit unseren Absolventen durchaus ein Mehr an Chancen ermöglichen, die Herausforderungen im späteren Leben zu bestehen. Wir erwarten daher (und gehen davon aus), dass verantwortungsvolle Eltern ihre finanziellen Möglichkeiten jedenfalls voll ausschöpfen, um in die Zukunft ihrer Kinder zu investieren.

Daneben ist es unbestritten, dass es Eltern gibt, die aus ökonomischen Gründen beim besten Willen nicht in der Lage sind, den Aufwand für das Schulgeld zur Gänze selbst zu tragen. Nicht zuletzt auf der Grundlage der vom Verein vertretenen christlichen Werte (und konkret des Subsidiaritätsprinzips) ist es angezeigt, in solchen Fällen so gut wie irgend möglich mitzuhelfen, gangbare Lösungen zu finden.

In welchen Fällen kann das Schulgeld herabgesetzt werden?

Dafür hat der Vorstand folgende Regelung beschlossen: In erster Linie setzt der Verein seine (beschränkten) Mittel dafür ein, dass bei einer Verschlechterung der finanziellen Lage in der Familie dem betroffenen Kind der weitere Besuch des Aloisianums ermöglicht wird.

Wie ist eine Schulgeldreduzierung zu beantragen?

Diesbezüglich sind folgende Regelungen getroffen:

  • Schulgeldermäßigungen sind zu beantragen.

  • In einem Gespräch mit zwei Vorstandsmitgliedern des Vereines ersuchen wir um Offenlegung und Darlegung aller Gründe, warum das volle Schulgeld nicht geleistet werden kann.

  • Zu unserer und Ihrer Vorbereitung auf dieses Gespräch ersuchen wir um die Übersendung eines vorbereiteten Formulars, in dem Sie uns gegenüber ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen. Selbstverständlich werden diese Daten vertraulich behandelt. Zur Übermittlung des Formulares erhalten Sie ein gesondertes Kuvert, das nur vom Vorstand geöffnet wird. Das Formular erhalten Sie beim Gespräch zurück.

  • Eine Entscheidung auf Reduzierung des Schulgeldes erfolgt unmittelbar am Ende des zu führenden Gespräches.

  • Die Schulgeldermäßigung gilt für jeweils ein Jahr, ausgenommen die finanziellen Verhältnisse der Eltern verbessern sich.

Gibt es Schulgeldermäßigungen für Mehrkinderfamilien?

Seit 1. Jänner 2015 gibt es folgende Ermäßigung: Bei Familien mit mindestens drei Kindern, die gleichzeitig das Aloisianum besuchen, werden alle monatlichen Schulgelder zusammen um Euro 115,00 monatlich reduziert.